Vertragsbedingungen · ausschließlich B2B
Allgemeine Geschäftsbedingungen für Geschäftskunden
ReGer Telcom GmbH · Lauenburger Straße 81 · 12169 Berlin · Stand: 20. August 2026
ReGer Telcom GmbH
Lauenburger Straße 81
12169 Berlin
E-Mail: info@reger-telcom.de
Telefon: +49 170 907 19 03
Geschäftsführer: Andreas Reiter
Registergericht: Amtsgericht Charlottenburg
Handelsregister: HRB 225841 B
1. Geltungsbereich und Kundenkreis
- Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge über Beratungs-, Unterstützungs- und Vermittlungsleistungen, die ReGer Telcom GmbH, nachfolgend „ReGer“, gegenüber Unternehmern im Sinne des § 14 BGB, juristischen Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtlichen Sondervermögen erbringt.
- ReGer schließt auf Grundlage dieser AGB keine Verträge mit Verbrauchern im Sinne des § 13 BGB. Der Kunde versichert, bei Vertragsschluss in Ausübung seiner gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit beziehungsweise als juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen zu handeln.
- Diese AGB gelten insbesondere für Leistungen rund um geschäftliche Mobilfunk-, Festnetz-, Internet-, Daten- und Telekommunikationslösungen. Für Verträge, die der Kunde unmittelbar mit einem Telekommunikations-, Hardware-, Lizenz- oder sonstigen Anbieter schließt, gelten dessen jeweilige Vertragsunterlagen und Bedingungen.
- Entgegenstehende, abweichende oder ergänzende Geschäftsbedingungen des Kunden werden nur Vertragsbestandteil, wenn ReGer ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zugestimmt hat. Individuelle Vereinbarungen haben Vorrang vor diesen AGB.
2. Leistungen und Rolle von ReGer
- ReGer unterstützt Geschäftskunden bei der Ermittlung ihres Telekommunikationsbedarfs, der Auswahl geeigneter Tarife, Produkte und Lösungskonzepte sowie bei der Vorbereitung und Vermittlung entsprechender Verträge. Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot, der Auftragsbestätigung oder einer gesonderten Leistungsvereinbarung.
- Sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart, schuldet ReGer eine fachgerechte Beratungs- oder Vermittlungstätigkeit, nicht jedoch einen bestimmten wirtschaftlichen Erfolg, eine bestimmte Kostenersparnis, die Annahme eines Antrags durch einen Anbieter oder die technische Bereitstellung einer Telekommunikationsleistung.
- Wird ReGer als Telekom Business Partner oder als Vertriebspartner eines anderen Anbieters tätig, kommt der vermittelte Telekommunikations-, Hardware- oder Lizenzvertrag ausschließlich zwischen dem Kunden und dem im Antrag genannten Anbieter zustande. ReGer wird dadurch weder Telekommunikationsanbieter noch Vertragspartner der vermittelten Hauptleistung.
- ReGer erbringt keine Rechts-, Steuer- oder Anlageberatung und, soweit nicht ausdrücklich vereinbart, keine Prüfung der Informationssicherheit, Datenschutz-Compliance oder technischen Gesamtarchitektur des Kunden.
- ReGer darf zur Erfüllung eigener Pflichten geeignete Unterauftragnehmer einsetzen, soweit dem keine berechtigten Interessen des Kunden entgegenstehen, und bleibt für die ordnungsgemäße Erfüllung der eigenen Leistungen verantwortlich.
3. Anfragen, Terminbuchung und Vertragsschluss
- Informationen auf der Website, in Präsentationen oder allgemeinen Produktdarstellungen sind unverbindlich und stellen kein rechtlich bindendes Angebot dar.
- Die Buchung eines Beratungstermins, insbesondere über Microsoft Bookings, dient ausschließlich der Terminvereinbarung. Durch die Buchung kommt weder ein entgeltlicher Beratungsvertrag noch ein Vertrag mit einem Telekommunikationsanbieter zustande, sofern dies im Buchungsprozess nicht ausdrücklich anders ausgewiesen wird.
- Ein Vertrag mit ReGer kommt zustande, wenn der Kunde ein konkretes Angebot von ReGer annimmt, ReGer den Auftrag in Textform bestätigt oder mit Zustimmung des Kunden mit der vereinbarten Leistungserbringung beginnt.
- Ein unterzeichneter oder elektronisch bestätigter Anbieterantrag ist ein an den jeweiligen Anbieter gerichtetes Angebot. Ob und wann der vermittelte Vertrag zustande kommt, richtet sich nach dessen Bedingungen und Annahmeerklärung.
- ReGer darf die Annahme eines eigenen Auftrags von einer Prüfung der Kundenangaben, der Vertretungsberechtigung, der technischen Umsetzbarkeit und – bei entgeltlichen Leistungen – der Bonität abhängig machen.
4. Mitwirkungspflichten des Kunden
- Der Kunde stellt rechtzeitig alle Informationen, Unterlagen, Zugänge und Entscheidungen bereit, die für Beratung, Angebot, Antragstellung, Portierung oder Umsetzung erforderlich sind. Dazu können Bestandsverträge, Rechnungen, Laufzeiten, Kündigungsfristen, Rufnummern, Standorte, Nutzerzahlen, Vollmachten und technische Angaben gehören.
- Der Kunde ist für Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität seiner Angaben verantwortlich und prüft Angebote, Antragsunterlagen, Produktangaben, Rufnummern, Standorte, Laufzeiten und Preise vor Unterzeichnung oder Freigabe.
- Der Kunde stellt sicher, dass handelnde Personen ausreichend bevollmächtigt sind, und weist dies auf Verlangen nach.
- Übermittelt der Kunde personenbezogene Daten seiner Beschäftigten oder sonstiger Ansprechpartner, gewährleistet er die Rechtmäßigkeit der Übermittlung und erteilt erforderliche Informationen an die Betroffenen.
- Erkannte Fehler oder Änderungen sind ReGer unverzüglich mitzuteilen. Nachteile und Mehraufwand aus verspäteter, unvollständiger oder fehlerhafter Mitwirkung gehen im gesetzlich zulässigen Umfang zulasten des Kunden.
5. Angebote, Produktangaben und Verfügbarkeit
- Angebote sind freibleibend, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet sind. Verfügbarkeiten, Aktionskonditionen und Anbieterpreise können sich bis zur Annahme durch den Anbieter ändern.
- Angaben zu Netzabdeckung, Bandbreite, Übertragungsgeschwindigkeit, Bereitstellungszeit, Endgeräteverfügbarkeit und technischen Eigenschaften beruhen regelmäßig auf Anbieterinformationen und stellen keine Beschaffenheitsgarantie von ReGer dar.
- Die tatsächliche Leistung kann insbesondere von Standort, Gebäude, Endgerät, Netzauslastung und technischer Infrastruktur abhängen. Maßgeblich sind Leistungsbeschreibung und Vertragsbedingungen des Anbieters.
- Offensichtliche Irrtümer sowie Schreib-, Rechen- und Übertragungsfehler darf ReGer berichtigen und wird den Kunden darüber informieren.
6. Vergütung und Zahlungsbedingungen
- Ob und in welcher Höhe der Kunde ReGer für Beratungs-, Projekt- oder Unterstützungsleistungen eine Vergütung schuldet, ergibt sich ausschließlich aus dem jeweiligen Angebot oder einer gesonderten Vergütungsvereinbarung.
- Der Besuch der Website und ein ausdrücklich als kostenfrei und unverbindlich bezeichnetes Erstgespräch lösen keine Vergütungspflicht des Kunden aus.
- Preise für eigene Leistungen von ReGer verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer, soweit diese anfällt und nicht ausdrücklich anders ausgewiesen ist. Rechnungen sind innerhalb der darin genannten Frist, mangels Fristangabe innerhalb von 14 Kalendertagen ab Zugang, ohne Abzug fällig.
- Entgelte für vermittelte Verträge werden vom jeweiligen Anbieter nach dessen Bedingungen berechnet und eingezogen. Etwaige Vergütungen im Vertriebsverhältnis zwischen ReGer und einem Anbieter ändern die vom Kunden geschuldeten Entgelte nicht, sofern im konkreten Angebot nichts anderes ausgewiesen ist.
- Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Vorschriften. ReGer darf eigene, noch nicht vollständig ausgeführte Leistungen nach vorheriger Ankündigung bis zum Ausgleich fälliger Forderungen aussetzen, soweit dies angemessen ist.
7. Leistungszeiten und Verzögerungen
- Termine und Fristen für Leistungen von ReGer sind nur verbindlich, wenn sie ausdrücklich in Textform als verbindlich vereinbart wurden. Sie beginnen erst nach vollständiger erforderlicher Mitwirkung und gegebenenfalls vereinbarter Vorauszahlung.
- Bereitstellungs-, Liefer-, Portierungs- und Anschalttermine eines vermittelten Anbieters liegen nicht im alleinigen Einflussbereich von ReGer und sind unverbindliche Prognosen, sofern ReGer keine ausdrückliche eigene Garantie übernommen hat.
- Verzögerungen aufgrund fehlender Kundenmitwirkung, ausstehender Genehmigungen, technischer Hindernisse am Kundenstandort oder Umständen im Verantwortungsbereich eines Anbieters verlängern vereinbarte Fristen angemessen.
8. Verträge und Leistungen des vermittelten Anbieters
- Inhalt, Preise, Mindestlaufzeit, Verlängerung, Kündigung, Leistungsqualität, Entstörung, Abrechnung und Gewährleistung der vermittelten Leistung richten sich ausschließlich nach dem Vertrag zwischen Kunde und Anbieter.
- Beanstandungen bezüglich der Anbieterleistung sind grundsätzlich gegenüber dem Anbieter geltend zu machen. ReGer kann im vereinbarten Umfang unterstützen, übernimmt dadurch aber keine Verpflichtung des Anbieters.
- Änderungen, Kündigungen oder Stornierungen eines vermittelten Vertrages müssen in der vorgesehenen Form an die zuständige Stelle des Anbieters gerichtet werden. Eine Mitteilung an ReGer wahrt eine Anbieterfrist nur, wenn ReGer ausdrücklich zur Entgegennahme bevollmächtigt ist oder die fristgerechte Weiterleitung in Textform bestätigt.
9. Rufnummernmitnahme, Anbieterwechsel und Kündigungen
- ReGer erbringt Leistungen zu Portierungen, Anbieterwechseln oder Kündigungen nur, wenn dies ausdrücklich vereinbart wurde und der Kunde alle erforderlichen Angaben, Vollmachten und Erklärungen rechtzeitig bereitstellt.
- Der Kunde bleibt verpflichtet, Laufzeiten und Kündigungsfristen bestehender Verträge zu prüfen. ReGer garantiert keine rechtzeitige oder erfolgreiche Portierung, Kündigung oder Anschaltung, soweit Entscheidungen oder Abläufe Dritter maßgeblich sind.
- Der Kunde prüft portierungsrelevante Daten, insbesondere Firma, Anschlussinhaber, Anschrift und Rufnummern, auf Übereinstimmung mit den beim bisherigen Anbieter hinterlegten Angaben.
10. Hardware und zusätzliche Leistungen
- Ein Verkauf oder eine Vermietung von Hardware durch ReGer im eigenen Namen findet nur statt, wenn dies in einem individuellen Angebot ausdrücklich ausgewiesen ist. Eine allgemeine Darstellung von Geräten begründet kein Verkaufsangebot.
- Für Hardwarelieferungen, Installationen, Konfigurationen, Schulungen oder laufende Services gelten vorrangig die Regelungen des individuellen Angebots, im Übrigen die gesetzlichen Vorschriften.
- An von ReGer im eigenen Namen gelieferter Ware behält sich ReGer das Eigentum bis zur vollständigen Zahlung der betreffenden Forderung vor.
- Der Kunde ist vor Installations-, Konfigurations- oder Migrationsarbeiten für angemessene Datensicherungen verantwortlich, sofern keine Datensicherung durch ReGer vereinbart wurde.
11. Vertraulichkeit und Datenschutz
- Die Parteien behandeln nicht offenkundige kaufmännische, technische und betriebliche Informationen der jeweils anderen Partei vertraulich und verwenden sie nur zur Durchführung der Geschäftsbeziehung. Gesetzliche Offenlegungs- und Aufbewahrungspflichten bleiben unberührt.
- ReGer verarbeitet personenbezogene Daten nach den geltenden Datenschutzvorschriften. Einzelheiten enthält dieDatenschutzerklärung.
- Soweit ReGer personenbezogene Daten im Auftrag des Kunden verarbeitet, schließen die Parteien vor Beginn der Verarbeitung eine Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung, sofern die gesetzlichen Voraussetzungen vorliegen.
12. Arbeitsergebnisse und Nutzungsrechte
- An individuell erstellten Analysen, Konzepten, Präsentationen und sonstigen Arbeitsergebnissen erhält der Kunde nach vollständiger Zahlung das nicht ausschließliche, zeitlich und räumlich unbeschränkte Recht zur Nutzung für eigene interne Geschäftszwecke, sofern nichts anderes vereinbart ist.
- Veröffentlichung, entgeltliche Weitergabe, Bearbeitung für Dritte oder Nutzung zur Erbringung eigener Beratungsleistungen bedürfen der vorherigen Zustimmung von ReGer in Textform.
- Allgemeines Know-how, Methoden, Vorlagen und nicht kundenspezifische Bestandteile verbleiben bei ReGer. Rechte Dritter an Anbieterunterlagen, Marken und Produktbeschreibungen bleiben unberührt.
13. Haftung
- ReGer haftet unbeschränkt für Schäden aus vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Pflichtverletzung, wegen Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, nach dem Produkthaftungsgesetz sowie im Umfang einer ausdrücklich übernommenen Garantie.
- Bei leicht fahrlässiger Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht ist die Haftung auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren und vertragstypischen Schaden begrenzt. Wesentliche Vertragspflichten ermöglichen die ordnungsgemäße Vertragsdurchführung und dürfen vom Kunden regelmäßig vorausgesetzt werden.
- Im Übrigen ist die Haftung für leicht fahrlässig verursachte Schäden ausgeschlossen. Die Beschränkungen gelten auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter, Beschäftigten und Erfüllungsgehilfen von ReGer.
- ReGer haftet nicht für die ordnungsgemäße Leistung eines vermittelten Anbieters, insbesondere dessen Netzverfügbarkeit, Entstörungszeiten, Abrechnung, Lieferfähigkeit oder Vertragsannahme, soweit ReGer keine eigene Pflicht schuldhaft verletzt hat.
- Ansprüche nach zwingenden gesetzlichen Vorschriften bleiben unberührt.
14. Höhere Gewalt
- Keine Partei haftet für Verzögerungen oder vorübergehende Nichterfüllung aufgrund von Ereignissen außerhalb ihres zumutbaren Einflussbereichs, die auch bei angemessener Sorgfalt nicht verhindert werden konnten. Dazu können Naturereignisse, Krieg, behördliche Maßnahmen, flächendeckende Infrastruktur- oder Energieausfälle, Arbeitskämpfe und erhebliche Cyberangriffe auf Dritte gehören.
- Die betroffene Partei informiert die andere unverzüglich über Ereignis und voraussichtliche Dauer. Dauert die Behinderung länger als 30 Tage und ist ein Festhalten unzumutbar, kann jede Partei den betroffenen Leistungsteil in Textform kündigen. Bereits ordnungsgemäß erbrachte Leistungen sind zu vergüten.
15. Aufrechnung und Zurückbehaltungsrecht
- Der Kunde kann nur mit unbestrittenen, rechtskräftig festgestellten oder entscheidungsreifen Gegenforderungen aufrechnen.
- Ein Zurückbehaltungsrecht kann nur wegen Ansprüchen aus demselben Vertragsverhältnis geltend gemacht werden.
16. Laufzeit und Kündigung eigener Dauerschuldverhältnisse
- Laufzeit und Kündigung fortlaufender Beratungs-, Betreuungs- oder Serviceleistungen von ReGer richten sich nach der individuellen Vereinbarung.
- Ist keine Mindestlaufzeit vereinbart, kann ein auf unbestimmte Zeit geschlossenes Dauerschuldverhältnis mit einer Frist von vier Wochen zum Monatsende in Textform gekündigt werden.
- Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Die Kündigung eines Vertrages mit ReGer beendet nicht automatisch einen separat geschlossenen Anbietervertrag.
17. Referenznennung
ReGer darf Firma, Logo oder Projektbeschreibung des Kunden nur mit dessen vorheriger Zustimmung als Referenz verwenden. Eine Zustimmung kann mit Wirkung für die Zukunft widerrufen werden, sofern nichts Abweichendes vereinbart ist.
18. Anwendbares Recht und Gerichtsstand
- Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
- Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist Berlin ausschließlicher Gerichtsstand. ReGer bleibt berechtigt, den Kunden an dessen allgemeinem Gerichtsstand zu verklagen.
19. Schlussbestimmungen
- Änderungen und Ergänzungen sollen aus Nachweisgründen in Textform erfolgen. Individuelle Abreden bleiben unberührt.
- Sollte eine Bestimmung ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleiben die übrigen Bestimmungen wirksam; an die Stelle der unwirksamen Bestimmung treten die gesetzlichen Vorschriften.
- Vertragssprache ist Deutsch.
